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Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Wohnflächenberechnung, Aufmaß und Lieferformate.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 verbindlich, wie Wohnflächen für preisgebundenen Wohnraum zu berechnen sind. In der Praxis ist sie auch die anerkannte Berechnungsgrundlage für freifinanzierte Vermietungen, Verkaufsexposés und Bewertungsgutachten. Anrechnungsfaktoren z.B. für Dachschrägen unter 1m (0%), 1-2m (50%), und Balkone/Terrassen (25-50%) werden korrekt angewandt.